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SEGUFIX-Hosenträgergurt

SEGUFIX-Hosenträgergurt mit Schnappverschluss

Ab 109,99 €

Lieferzeit: 1-3 Werktage
Art.-Nr.: 820 052
  • Produktinformationen "SEGUFIX-Hosenträgergurt"

    SEGUFIX-Hosenträgergurt

    Der SEGUFIX-Hosenträgergurt verfügt über einen Schnappverschluss. Er wurde zur Stützung von Patienten in Rollstühlen, Autos und anderen Sitzgelegenheiten entwickelt. Er ermöglicht das aufrechte Sitzen der Patienten und verhindert das Herunterrutschen. Zur Anwedung des Hosenträgergurt ist der SEGUFIX-Rückenlehnengurt und der SEGUFIX-Leibgurt-Transport erforderlich. Bei einer Körpergröße von über 140cm wird die Größe M benötigt.
    Hinweis: Der SEGUFIX-Leibgurt Transport mit Klettverschluss darf im Auto nur als zusätzliche Sicherung oder Stützung des Patienten verwendet werden. Er ersetzt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurte (Dreipunkt- und Beckengurt).

    Details des SEGUFIX-Hosenträgergurtes:

    • Zur Stützung und Positionierung von Patienten in Rollstühlen mit fester Rückenlehne oder anderen geeigneten Sitzgelegenheiten
    • Unterstützt die aufrechte Sitzposition
    • Verhindert das Abrutschen des Patienten von der Sitzfläche
    • Nur verwendbar in Kombination mit SEGUFIX-Rückenlehnengurt und SEGUFIX-Leibgurt Transport
    • Mit Schnappverschluss
    • Größe: S und M
    • Tipp: Patienten mit einer Körpergröße > 140 cm benötigen Größe M
    • Waschbar bis 30°C
    • HMV-Nr.: 18.99.99.0906
    • Keine Fixierung, da Schnappverschluss
    • Lieferumfang: 1 x SEGUFIX-Hosenträgergurt

    Hinweis

    • Für eine Fixierung von länger als 30 Minuten ist eine richterliche Genehmigung notwendig
    • Bundesverfassungsgericht 24. Juli 2018, (Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16)
    • Eine ärztliche Anordnung reicht nicht aus

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    Größe Umfang Rumpf
     
    S 89 - 128 cm
    M 105 - 195 cm

    Hinweis

    • Für eine Fixierung von länger als 30 Minuten ist eine richterliche Genehmigung notwendig
    • Bundesverfassungsgericht 24. Juli 2018, (Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16)
    • Eine ärztliche Anordnung reicht nicht aus

     

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