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SEGUFIX-Standard-Gurtsystem

Die SEGUFIX-Standard Fixierung ist ein Komponentensystem, welche sich problemlos im Baukastenprinzip zusammenführen und erweitern lässt. Immer Bedarfsgerecht und so human wie möglich. Die Produkte werden einzeln oder als Set angeboten. Hier finden Sie eine große Auswahl. Jedem SEGUFIX-Standard-Produkt liegt eine umfangreiche Erklärung zur Anwendung bei. Mehr Informationen

Hinweis

  • Für eine Fixierung von länger als 30 Minuten ist eine richterliche Genehmigung notwendig
  • Bundesverfassungsgericht 24. Juli 2018, (Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16)
  • Eine ärztliche Anordnung reicht nicht aus

 

Helfen durch Patientenfixierung

Trotz der drastischen Maßnahme kann es gute Gründe geben die Bewegungsmöglichkeiten eines Menschen einzuschränken. Ein möglicher Grund ist eine Gefährdung des Patienten oder der Patientin selbst, sowie der Menschen in seinem bzw. ihrem Umfeld.

SEGUFIX-Gurtsysteme

SEGUFIX-Gurtsysteme sind für den Fall der Fixierung einer Person besonders geeignet, da sie höchste Anforderungen an Respekt und Sanftheit den Fixierten gegenüber mit der einfacher Bedienung für die Fixierenden kombinieren. Im modularen System von SEGUFIX ist es besonders einfach dem Einzelfall angepasste Fixierungslösungen zu realisieren. Nach Bedarf können unterschiedliche Bestandteile des Programms oder ein komplettes Set bestellt werden, wie zum Beispiel das SEGUFIX-Komplett mit Schrittgurt. Die praktische Einteilung macht eine Erweiterung im Nachhinein besonders leicht. Sie haben die Möglichkeit je nach Bedarf einzelne SEGUFIX-Gurte, wie Handhalterungen und Fußhalterungen nachzubestellen.

Personenfixierung - ein heikles Thema

Die Personenfixierung ist ein oft diskutiertes Thema, das auch schon zahlreiche, hohe Gerichte beschäftigt hat. Die Gerichte haben festgestellt, dass die Bewegungseinschränkung eines Patienten Freiheitsberaubung darstellt. Dennoch gibt es Umstände, die eine Fixierung erlauben. Dies ist z.B. der Fall nach einer Anordnung durch Ordnungsbehörden in Zusammenwirken mit einer ärztlichen Stellungnahme, sofern Gefahr der Fremdgefährdung besteht. Dennoch ist für jeden Einzelfall die Rechtslage gesondert zu prüfen und professioneller Rat einzuholen.