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SEGUFIX-Transportsicherung

SEGUFIX-Transportsicherung

In dieser Kategorie finden Sie die passenden SEGUFIX Transportfixiersysteme. So können Sie auch während dem Transport von Patienten für seine und Ihre Sicherheit garantieren. Die Transport Patientenfixiersysteme können sowohl an herkömmlichen Tragen als auch im Transportwagen direkt angebracht werden. Die Fixierhilfen dienen nicht nur zur Fixierung des Patienten, sie bieten ihm zusätzlichen Halt und Stabilität - auch auf holprigen Strecken. Mehr Informationen

Hinweis

  • Für eine Fixierung von länger als 30 Minuten ist eine richterliche Genehmigung notwendig
  • Bundesverfassungsgericht 24. Juli 2018, (Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16)
  • Eine ärztliche Anordnung reicht nicht aus

 

Helfen durch Patientenfixierung

Trotz der drastischen Maßnahme kann es gute Gründe geben die Bewegungsmöglichkeiten eines Menschen einzuschränken. Ein möglicher Grund ist eine Gefährdung des Patienten oder der Patientin selbst, sowie der Menschen in seinem bzw. ihrem Umfeld. Darüber hinaus kann die Transportsicherung von Patienten lebensnotwendig sein. Bei Verletzungen im Rückenbereich gelten höchste Vorsichtsmaßnahmen und eine Ruhigstellung des Patienten wird oftmals vorausgesetzt. Damit der Patient während des Transportes keine falschen Bewegungen macht oder keine schmerzenden Bewegungen, können Fixierungssysteme Abhilfe schaffen. Das SEGUFIX Tragengurt Komplett-Set fixiert die Füße, Hände und den Brustkorb des Patienten mit Hilfe eines Schlaufenverschlusses und den SEGUFIX Patentschlössern an der Transportliege. Alle Transportsicherungsgurte können einzeln und je nach Bedarf bestellt werden.

Personenfixierung - ein heikles Thema

Die Personenfixierung ist ein oft diskutiertes Thema, das auch schon zahlreiche, hohe Gerichte beschäftigt hat. Die Gerichte haben festgestellt, dass die Bewegungseinschränkung eines Patienten Freiheitsberaubung darstellt. Dennoch gibt es Umstände, die eine Fixierung erlauben. Dies ist z.B. der Fall nach einer Anordnung durch Ordnungsbehörden in Zusammenwirken mit einer ärztlichen Stellungnahme, sofern Gefahr der Fremdgefährdung besteht. Dennoch ist für jeden Einzelfall die Rechtslage gesondert zu prüfen und professioneller Rat einzuholen.