Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Leistung für Berufstätige, die kurzzeitig eine Pflegeaufgabe für nahe Angehörige übernehmen.
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Pflegeunterstützungsgeld - Voraussetzung, Antrag, Leistungsanspruch
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Hilfe für Berufstätige, die kurzfristig eine Pflegeaufgabe für nahe Angehörige übernehmen.
- Anspruch besteht bei einer akuten Pflegesituation eines nahen Angehörigen
- Sie beantragen Pflegeunterstützungsgeld bei Ihrer Pflegekasse.
- Die Höhe richtet sich nach dem entgangenen Nettoeinkommen, in der Regel bis zu 90% davon.
- Es werden bis zu 10 Arbeitstage pro Pflegefall gewährt, mit flexibler Nutzungsmöglichkeit.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Sie haben einen plötzlichen Pflegefall in der Familie und fragen sich, wie Sie dies neben der Arbeit organisieren und ob Sie ein Recht auf eine kurze Arbeitsauszeit mit Lohnausgleich haben? Das Pflegeunterstützungsgeld spielt dafür eine entscheidende Rolle, wenn Sie einen Angehörigen pflegen müssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über das Pflegeunterstützungsgeld: Was es genau ist, wie Sie es beantragen können und welche Unterstützung es bietet.
Pflegeunterstützungsgeld: Definition
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Leistung, die Ihnen zusteht, wenn Sie sich kurzfristig um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmern müssen. Diese Unterstützung ist besonders relevant, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um die Pflege zu übernehmen und finanzielle Nachteile befürchten. Es dient dazu, Ihren Einkommensverlust teilweise auszugleichen.
Die Leistung des Pflegeunterstützungsgeldes ist im § 44a SGB XI (Sozialgesetzbuch), in Verbindung mit dem Pflegezeitgesetz rechtlich festgeschrieben. Berufstätige Angehörige erhalten eine bis zu 10-tägige bezahlte Arbeitsauszeit, um die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person zu organisieren. Ziel ist, dass Sie in der Lage sind, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren.
Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. - Bundesamt der Justiz 1
Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld
Für den Erhalt des Pflegeunterstützungsgeldes müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Pflegesituation ist akut, d.h. sie tritt plötzlich und unerwartet ein. Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, oder einem weiteren Pflegebedarf nach einem Schlaganfall
- Der zu pflegende Angehörige ist laut Sozialgesetzbuch XI pflegebedürftig und hat einen Pflegegrad
- Es ist abzusehen, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad erhalten wird
- Sie müssen ein naher Angehöriger der zu pflegenden Person sein
- Sie müssen berufstätig sein und Ihre Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um die Pflege zu übernehmen. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte.
Fallbeispiel einer akuten Pflegesituation
Stellen Sie sich vor, Ihre Mutter hat einen schweren Sturz erlitten und muss nach dem Krankenhausaufenthalt dringend zu Hause gepflegt werden. Dies ist eine typische akute Pflegesituation, in der das Pflegeunterstützungsgeld greift. Sie müssen Ihre Arbeit vorübergehend unterbrechen, um sich um Ihre Mutter zu kümmern. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es ist wichtig zu verstehen, dass das Pflegeunterstützungsgeld dazu dient, Sie in dieser anspruchsvollen Zeit finanziell zu entlasten und Ihnen zu ermöglichen, sich voll und ganz der Pflege Ihres Angehörigen zu widmen. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie nicht zögern, sich beraten zu lassen.
Antragsverfahren für das Pflegeunterstützungsgeld
Bevor Sie den Antrag stellen, informieren Sie sich umfassend über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. Diese Informationen finden Sie auf den Webseiten der Pflegekassen oder bei Beratungsstellen.
- Anzeige beim Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Pflegesituation und Ihre geplante Arbeitsverhinderung. Dies ist ein notwendiger Schritt, um das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen zu können. Ein Antrag ist dafür jedoch nicht notwendig. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen verlangen.
- Antrag stellen: Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie schnellstmöglich bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen einreichen. Dies kann schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Eine entsprechende Vorlage können Sie schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse anfordern.
Legen Sie dem Antrag ebenfalls eine formlose ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes des pflegebedürftigen Angehörigen bei, sowie eine Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber. Beide Unterlagen können Sie auch nachreichen. Ist Ihr Angehöriger bereits pflegebedürftig, legen Sie dessen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit bei. - Erhalt der Leistung: Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie das Pflegeunterstützungsgeld normalerweise rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung.
Leistungsansprüche bei Pflegeunterstützungsgeld
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach Ihrem entfallenden Nettolohn und zieht ebenfalls Einmalzahlungen, z.B. Weihnachtsgeld, mit ein:
Einmalzahlungen vor Freistellung | Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes |
Kein Bezug von Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten | Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90% Ihres Netto-Entgelts. |
---|---|
Bei Bezug von Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten | Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 100% Ihres Netto-Entgelts. |
Um Ihnen ein Beispiel zu geben:
Wenn Ihr Nettoeinkommen 2.000 Euro beträgt, könnten Sie etwa 1.600 Euro Pflegeunterstützungsgeld pro Monat erhalten. Die genaue Berechnung wird von der Pflegekasse durchgeführt. Die maximale Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes ist jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze des Bundes gedeckelt. Demnach darf das Pflegeunterstützungsgeld pro Kalendertag 70 Prozent oder 172,50 Euro dieser Grenze nicht überschreiten.
Dauer des Pflegeunterstützungsgeldes
Als berufstätiger Angehöriger haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld für jede akute Pflegesituation.
Info: Gesetzliche Änderungen ab 2024
Ab 2024 ist der Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes nicht mehr einmalig, sondern darf jedes Jahr genommen werden. Sollte in einem Jahre eine akute Pflegesituation in Ihrer Familie auftreten und zwei Jahre später eine weitere, haben Sie Anspruch, in beiden Fällen bis zu 10 Tage der Arbeit fernzubleiben und Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, die zehn Arbeitstage flexibel zu nutzen. Sie können beispielsweise an fünf aufeinanderfolgenden Tagen jeweils halbtägig arbeiten, oder an vier Tagen der Arbeit fernbleiben und die restlichen sechs zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Eine weitere Option ist, die zehn Arbeitstage gerecht auf mehrere Personen aufzuteilen. Als Voraussetzung gilt, dass die Personen ebenfalls enge Familienangehörige sind und mit Ihnen zusammen die weitere Pflege sicherstellen.
Info: Optionen bei Überschreitung der 10 Tage
- Pflegezeit: Bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit
- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung von der Arbeit
Zusammenfassung und Ausblick
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine wichtige Unterstützung für die unerwartet auftretende häusliche Pflege naher Angehöriger. Es bietet finanziellen Ausgleich bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Tagen, damit Sie die weitere Pflege eines nahen Angehörigen organisieren können. Wir ermutigen Sie, dieses Angebot zu nutzen und bei Bedarf unverzüglich zu beantragen. Für weitere Informationen und Unterstützung stehen Ihnen die Pflegekassen und Beratungsstellen zur Verfügung.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegeunterstützungsgeld
Der Antrag wird von der berufstätigen Person gestellt, die eine Arbeitspause einlegt, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.
Die Höhe basiert auf dem entgangenen Nettoeinkommen und beträgt in der Regel 90 % davon.
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse oder der privaten Versicherung des pflegebedürftigen Angehörigen.
Ja, wenn die Voraussetzungen wie akute Pflegesituation oder anerkannte Pflegebedürftigkeit nicht erfüllt sind.
Pflegeunterstützungsgeld kann für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen bis zu 10 Arbeitstage pro Fall beantragt werden.
Sie können es für maximal 10 Arbeitstage pro Pflegefall beantragen.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt.
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen, Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung für pflegende Angehörige.
- Bundesgesundheitsministerium - Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung
- Gesetz über die Pflegezeit: § 1 Ziel des Gesetzes
- Gesetz über die Pflegezeit § 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- Gesetz über die Pflegezeit § 7 Begriffsbestimmungen
- Sozialgesetzbuch , Elftes Buch § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Sozialgesetzbuch , Elftes Buch § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
- Gesetz über die Pflegezeit § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen
- Bundesgesundheitsministerium - Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- Wege zur Pflege - Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Sozialgesetzbuch , Elftes Buch § 44a
- Sozialgesetzbuch , Fünftes Buch § 45
- Sozialgesetzbuch , Fünftes Buch § 223
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024