Mobilitätshilfen spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung und Förderung der Lebensqualität von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie unterstützen die Fortbewegung und ermöglichen die Teilnahme am sozialen Leben. Zudem helfen sie, die Selbstständigkeit zu bewahren und alltägliche Aufgaben zu meistern.
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Hilfsmittel für mehr Mobilität: Welche Mobilitätshilfen gibt es?
Mobilität ist ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität können die richtigen Hilfsmittel einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität bedeuten. Es gibt eine Vielzahl an technischen Hilfsmitteln, die zur Mobilisation beitragen – von Gehhilfen für Kinder bis hin zu einem faltbaren Elektrorollstuhl und von der Krankenkasse unterstützt werden. Der Grad der Mobilitätseinschränkung, welcher die teilweise oder vollständige Unfähigkeit, sich zu bewegen, beschreibt, ist ausschlaggebend für die Auswahl des geeigneten Hilfsmittels.
Die Mobilitätshilfen können die Fortbewegung unterstützen und die Teilhabe am sozialen Leben erleichtern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Hilfsmittel zur Mobilisation existieren, wie Sie einen Antrag für Mobilitätshilfe stellen können und wie Sie die passenden Mobilitätshilfen für Ihre Bedürfnisse auswählen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mobilität ist zentral für die Lebensqualität und ermöglicht die Teilnahme am sozialen Leben.
- Es gibt zahlreiche Hilfsmittel, darunter Gehhilfen, Rollatoren, Elektrorollstühle und Treppensteighilfen.
- Die Wahl des richtigen Hilfsmittels richtet sich nach dem Grad der Mobilitätseinschränkung und den individuellen Bedürfnissen.
- Der Antrag auf Mobilitätshilfen beginnt mit einer ärztlichen Bescheinigung und erfolgt über die entsprechende Versicherung.
- Die Krankenkasse übernimmt oft die Kosten für medizinisch notwendige Mobilitätshilfen, teilweise ist eine Eigenbeteiligung erforderlich.
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Was bedeutet Mobilität?
Unter Mobilität wird in der Pflege die Fähigkeit verstanden, sich über kurze Strecken selbstständig (ggf. auch unter Benutzung von Hilfsmitteln) fortzubewegen oder einen Lagewechsel des Körpers durchzuführen. - Springer Pflege
Die Vielfalt der Mobilitätshilfen
Im Zentrum der Mobilitätshilfen stehen technische Hilfsmittel, die es Personen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen, aktiv am Leben teilzunehmen. Diese Hilfsmittel zur Mobilisation reichen von einfachen Alltagshilfen bis hin zu komplexen Geräten. Für Kinder mit Behinderung sind speziell entwickelte Mobilitätshilfen verfügbar, die spielerisch und funktionell ihre Bewegung fördern.
Auch für Erwachsene bieten Mobilitätshilfen eine breite Palette an Unterstützungsmöglichkeiten: Von Rollatoren, die als Gehhilfe dienen und teilweise sogar als Rollstuhl nutzbar sind, bis hin zu Treppensteighilfen, die ein Überwinden von Stufen ermöglichen. Für Menschen mit Behinderung sind Mobilitätshilfsmittel essenziell, um Selbstständigkeit und Teilhabe zu wahren. Dabei ist die individuelle Anpassung von Hilfsmitteln entscheidend, um den jeweiligen Bedürfnissen gerecht zu werden.
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Info: Hilfsmittel-Beratung durch ClaraVital
Rufen Sie uns gerne an unter 040 22 86 123 0, Mo – Fr: 9 – 18 Uhr oder schreiben Sie uns an: info@claravital.de. Unser Team aus erfahrenen Mitarbeitern nimmt sich die Zeit , um Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Pflegehilfsmittel, deren Anwendung und Finanzierungsmöglichkeiten. Gemeinsam finden wir die passenden Lösungen, um Ihnen den Pflegealltag zu erleichtern.
Übersicht über verschiedene Arten von Gehhilfen
Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Gehhilfen und deren Variationen:
Produkt-Art | Beschreibung |
---|---|
Gehstock | Ein klassisches Hilfsmittel, das Stabilität und Balance bietet. Es gibt verschiedene Ausführungen, wie zum Beispiel den faltbaren Gehstock, den anatomisch geformten Griff oder Gehstöcke mit Sitzmöglichkeit. |
Gehwagen | Auch bekannt als Gehgestell, bietet es Halt auf allen vier Punkten und ist besonders stabil. Es gibt feste und faltbare Modelle, manche mit Rädern an den vorderen Beinen für leichteres Manövrieren. |
Rollator | Eine mobilitätsfördernde Gehhilfe mit drei oder vier Rädern, Bremsen, einem Sitz und häufig auch einem Korb oder Tablett. Es gibt spezielle Modelle, die auch als Rollstuhl nutzbar sind. |
Unterarmgehstützen | Bieten Unterstützung und Entlastung für beide Beine, indem das Gewicht über die Arme verteilt wird. Sie sind längenverstellbar und für dauerhafte Nutzung konzipiert. |
Achselstützen | Diese Stützen werden unter den Achseln getragen und eignen sich für Personen, die eine stärkere Unterstützung benötigen. Sie sind ebenfalls höhenverstellbar. |
Gehrahmen | Diese sind besonders bei schweren Gehbeeinträchtigungen hilfreich und bieten maximale Stabilität. |
Kindergehhilfen | Sie sind speziell für die Anatomie und Bedürfnisse von Kindern konzipiert und oft farbenfroh gestaltet, um die Akzeptanz zu erhöhen. |
Spezialgehhilfen | Für spezifische Bedingungen oder Behinderungen gibt es maßgeschneiderte Lösungen, die beispielsweise die Koordination fördern oder gezielte Unterstützung bieten. |
Info: Zuschuss der Krankenkasse für Stromkosten von elektrischen Hilfsmitteln.
Viele nicht wissen , dass die Krankenkassen auch die Stromkosten für die vom Arzt verordnete medizinisch notwendige elektrische Hilfsmittel übernehmen können. Dies umfasst beispielsweise elektrische Rollstühle, Seniorenmobile oder Elektromobile. Um diesen Zuschuss zu erhalten, ist eine Antragstellung erforderlich, die Bestandteil der Kostenübernahme für das Hilfsmittel selbst sein kann.
Der faltbare Elektrorollstuhl stellt eine weitere Alternative dar, insbesondere für diejenigen, die auch außerhalb ihres Zuhauses mobil sein wollen. Er kombiniert die Selbstständigkeit, die ein Elektrorollstuhl bietet, mit der Portabilität eines faltbaren Modells. Die Krankenkasse kann auch hier unterstützen, wenn der Elektrorollstuhl medizinisch notwendig ist.
Während faltbare Elektrorollstühle eine wesentliche Verbesserung der Mobilität innerhalb und außerhalb des Hauses bieten, stellen Treppen oft eine zusätzliche Herausforderung dar, die spezielle Lösungen erfordert.
Treppensteighilfen ermöglichen den Menschen mit Behinderung, Treppen selbstständig zu bewältigen und somit die Unabhängigkeit weiter zu fördern. Für Rollstuhlfahrer erweitern zudem weitere Hilfsmittel wie Rampen, Liftsysteme und spezialisierte Fahrzeuge den Aktionsradius erheblich und ermöglichen eine sichere Fortbewegung in vielfältigen Umgebungen.
Um die Mobilität im eigenen Zuhause weiter zu verbessern und Treppen nicht mehr als Hindernis sehen zu müssen, ist der Treppenlift eine ausgezeichnete Lösung. Treppenlifte ermöglichen es, auch bei eingeschränkter Mobilität sicher und komfortabel verschiedene Etagen zu erreichen.
Tipp: Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro notwendige Umbaumaßnahme
Für alle, die einen Pflegegrad 1 oder höher haben, besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen der Wohnraumanpassung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro notwendige Umbaumaßnahme von der Pflegekasse zu erhalten. Dies kann die Installation eines Treppenlifts erheblich erleichtern und finanziell unterstützen.
Ratgeber: Mobilität auf Reisen
Erfahren Sie mehr über die Vorbereitung und Durchführung Ihrer nächsten Reise. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zu wichtigen Themen wie der Planung von Reisen mit eingeschränkter Mobilität, dem sicheren Reisen bei Venenproblemen und Thrombosegefahr sowie dem Umgang mit Herzkreislauferkrankungen auf Reisen.
Anspruchskriterien für Hilfsmittel gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses:
- Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung
- Prävention vor einer drohenden Behinderung
- Ausgleich einer Behinderung, um Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen
- Beseitigung einer Gesundheitsschwächung, die möglicherweise zu einer Krankheit führen würde
- Prävention einer Krankheit oder Vermeidung einer Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit
- Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
Der Antragsprozess für Mobilitätshilfen
Der Prozess, einen Antrag auf Mobilitätshilfe zu stellen, beginnt in der Regel mit einer ärztlichen Bescheinigung, die die Notwendigkeit des Hilfsmittels bestätigt. Diese Bescheinigung ist bei der entsprechenden Versicherung einzureichen – sei es die Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung. Der Antrag sollte detaillierte Informationen über das gewünschte Hilfsmittel enthalten, einschließlich eines Kostenvoranschlags und einer Beschreibung, wie das Hilfsmittel die Mobilität und damit die Lebensqualität verbessert.
Verschiedene Versicherungen und ihre Zuständigkeiten
Krankenversicherung: Oft die erste Anlaufstelle für grundlegende Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Gehhilfen. Die Kostenübernahme ist meist an die Bedingung geknüpft, dass keine kostengünstigere, aber ebenso effektive Alternative vorhanden ist.
- Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI): Übernimmt Kosten für Mobilitätshilfen, die die Pflege erleichtern oder die Folgen der Pflegebedürftigkeit mindern. Hierzu gehören beispielsweise Rollatoren oder elektrische Rollstühle, die es den Betroffenen ermöglichen, sich selbstständiger zu bewegen.
- Rentenversicherung (§ 15 SGB VI i. V. m. § 25-31 SGB XI): Beteiligt sich an der Finanzierung, wenn die Mobilitätshilfen dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Unfallversicherung (§ 31 SGB VII): Wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu einer Einschränkung führt, stellt die Unfallversicherung die benötigten Hilfsmittel bereit, um die Auswirkungen zu mindern und die Wiedereingliederung zu unterstützen.
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX): Dieses Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen Hilfsmittel erhalten, die ihre Teilhabe am Arbeitsleben fördern und ihre Selbstständigkeit unterstützen, um so Ausgrenzung zu vermeiden.
Übernahme der Kosten für Hilfsmittel zur Mobilisation
Die Kostenübernahme durch die verschiedenen Träger hängt stark von der individuellen Situation des Antragstellers ab. Während die Krankenversicherung grundlegende Mobilitätshilfen oft vollständig übernimmt, können speziellere Hilfsmittel wie elektrisch verstellbare Betten oder spezialisierte Mobilitätsfahrzeuge auch eine Eigenbeteiligung erfordern. Es ist auch möglich, zusätzliche Finanzierung durch staatliche Sozialleistungen oder durch gemeinnützige Organisationen zu erhalten, besonders wenn die Hilfsmittel unterstützen, eine dauerhafte Behinderung zu kompensieren oder die Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben zu verbessern.
Die richtige Auswahl und Beantragung der Hilfsmittel sind entscheidend für die Verbesserung der Lebensqualität und die Erhaltung der Selbstständigkeit. Durch umfassende Information und Beratung, wie sie ClaraVital bietet, können Sie sicherstellen, dass Sie oder Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Formen und Ursachen der Inkontinenz
Es gibt eine Vielzahl von Mobilitätshilfen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse abgestimmt sind. Zu den gängigen Hilfsmitteln gehören Gehstöcke, Gehwagen, Rollatoren, Unterarmgehstützen, Achselstützen, Gehrahmen, spezielle Kindergehhilfen sowie faltbare Elektrorollstühle und Treppensteighilfen. Jede dieser Hilfsmittelarten bietet spezifische Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Antrag auf eine Mobilitätshilfe beginnt mit einer ärztlichen Bescheinigung, die die Notwendigkeit des Hilfsmittels bestätigt. Diese Bescheinigung reichen Sie bei der entsprechenden Versicherung ein, sei es die Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung. Im Antrag sollten detaillierte Informationen über das gewünschte Hilfsmittel enthalten sein, einschließlich eines Kostenvoranschlags und einer Beschreibung, wie es die Mobilität und Lebensqualität verbessert.
Die Kostenübernahme für Mobilitätshilfen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der individuellen Situation des Antragstellers und der Art des Hilfsmittels. In der Regel übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für grundlegende Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Gehhilfen. Für speziellere Hilfsmittel, wie elektrisch verstellbare Betten oder spezialisierte Mobilitätsfahrzeuge, kann eine Eigenbeteiligung erforderlich sein. Es besteht auch die Möglichkeit, zusätzliche Finanzierung durch staatliche Sozialleistungen oder gemeinnützige Organisationen zu erhalten.
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