Im Rahmen der Pflegepflichtversicherung ist in Deutschland jeder versichert, der auch eine Krankenversicherung besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung bei einem privaten oder einem gesetzlichen Versicherer besteht. Auch Beamte, Soldaten, Richter und ähnliche Berufsgruppen sind zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Diese ist dann entweder bei einem privaten Versicherer oder einer gesetzlichen Pflegekasse abzuschließen. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Pflegeversicherung mitversichert. Die Höhe des Beitrags richtet sich bei den gesetzlichen Pflegekassen nach dem Einkommen, bei der privaten Pflegeversicherung nach dem Eintrittsalter und weiteren individuellen Faktoren.
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Pflegevorsorge – für den Ernstfall vorbereitet
Pflegebedürftigkeit im Alter ist ein Thema, mit dem man sich in keinem Lebensabschnitt gerne beschäftigen möchte. Im Gegenteil schiebt man es oft lange Jahre vor sich her, bis der Ernstfall unerwartet und unvorbereitet passiert. Plötzlich kann man sich nicht mehr vollständig allein zu Hause versorgen oder muss sogar in ein Pflegeheim. Die Frage der Finanzierung entwickelt sich dann schnell zum größten und drängendsten Problem.
Zur Pflegevorsorge gehört es aber auch, Ansprechpartner und Bevollmächtigte für den Bedarfsfall zu benennen und mittels Patientenverfügung sowie Testament rechtlich vorgesorgt zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Leistungen der Pflegeversicherung umfassen Grundpflege, hauswirtschaftliche und medizinische Versorgung.
- Pflegende Angehörige können Unterstützung wie Pflegekurse, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erhalten.
- Antrag auf Leistungen muss formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
- Der medizinische Dienst der Krankenkasse prüft die Pflegebedürftigkeit und legt den Pflegegrad fest.
- Leistungen werden entsprechend dem Pflegegrad gewährt und können bei steigendem Pflegebedarf nachgeprüft werden.
Was ist die Pflegeversicherung und welche Aufgaben hat sie?
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Pflegedienstleistungen, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Sie gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen und ist von jedem abzuschließen, der auch in Deutschland krankenversichert ist. Sie übernimmt dabei eine Vielzahl von Leistungen, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen. Die gesetzlichen Grundlagen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Diese gelten gleichermaßen für die gesetzlichen und die private Pflegepflichtversicherung. Wir stellen Ihnen im Folgenden das Wichtigste rund um die Pflegeversicherung näher vor.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Was zahlt die Pflegeversicherung? Oft wird die Pflegeversicherung mit den Erstattungen für Pflegedienstleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Kostenübernahme bei einer stationären Unterbringung in einem Pflegeheim verbunden. Diese Leistungen sind sicherlich zentral, doch die Pflegepflichtversicherung bietet noch mehr. Sie berücksichtigt auch die Bedürfnisse pflegender Angehöriger und stellt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Einige dieser Leistungen stellen wir Ihnen im Folgenden näher vor. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Pflegeberatung und Pflegekurse
Pflegende Angehörige und Menschen mit Pflegebedarf haben ein Recht auf Pflegeberatung. Diese kann einmalig oder regelmäßig stattfinden. Pflegekassen sind verpflichtet, individuelle Pflegekurse anzubieten. Diese können in Präsenz, online oder auf Wunsch auch direkt vor Ort bei einer pflegebedürftigen Person stattfinden.
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Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
DFür alle Pflegegrade von 1 bis 5 gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro zu beantragen. Dieser Zuschuss ist dafür gedacht, Ihr Zuhause so anzupassen, dass die Pflege zu Hause nicht nur möglich, sondern auch wesentlich erleichtert wird. Es geht darum, Ihnen ein Stück Unabhängigkeit zurückzugeben und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich Ihre Pflegepersonen nicht übernehmen. Dabei prüft die Kasse jeden Antrag auf Zuschuss individuell.
Zu den grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen gehören zum Beispiel:
- Austausch einer Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche
- Installation eines Treppenliftes
- Einbau von speziellen Fenstern und Türen mit abgesenkten Griffen für Rollstuhlfahrer
- rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen und Durchgängen
Wenn verbessernde Maßnahmen in einer Wohnung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand umzusetzen sind, ist auch ein Zuschuss für den Umzug in eine besser geeignete Wohnung in Höhe von bis zu 4.000 Euro möglich.
Zahlung von Beiträgen für Sozialversicherungen von pflegenden Angehörigen
Wenn Sie als Angehörige Pflegeleistungen erbringen, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Zudem erhalten pflegende Angehörige einen Zuschuss zur eigenen Pflegepflicht- und Krankenversicherung, wenn sie sich hauptsächlich um die Pflege kümmern und deswegen keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Wenn Sie sich auf Arbeit freinehmen müssen, um kurzfristig einen Angehörigen zu pflegen, erhalten Sie von der Pflegeversicherung Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zahlung ersetzt 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts.
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind
Zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen gemäß des jeweiligen Pflegegrads erhalten pflegebedürftige Personen bis zu 40 Euro pro Monat für den Bezug von Pflegehilfsmitteln. Dazu gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen.
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Verhinderungs- und Ersatzpflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Mit den Leistungen für Verhinderungs- oder Ersatzpflege stellt die Pflegekasse sicher, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist, wenn die Hauptpflegeperson zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder bei Urlaub kurzfristig nicht in der Lage ist, die Betreuung sicherzustellen. Dadurch erhält die pflegende Person Entlastung von ihrer Aufgabe. Eine Verhinderungspflege ist möglich, wenn seit mindestens sechs Monaten ein Pflegegrad besteht. Eine Beantragung dieser Leistungen ist für bis zu sechs Wochen pro Jahr möglich, maximal stehen 1.612 Euro zur Verfügung. Zusätzlich dürfen pflegebedürftige Personen bis zu 812 Euro aus dem Budget für die Kurzzeitpflege in der Verhinderungspflege verwenden.
Die Pflegesätze der Pflegeabsicherung
Die Pflegeversicherung ist durch den Gesetzgeber nicht als Vollabsicherung konzipiert. Sie soll die finanzielle Belastung reduzieren, übernimmt aber nicht sämtliche Kosten, die mit der Pflege in Verbindung stehen. Die Höhe der maximalen Erstattung pro Monat ist von der Art der Pflege und dem Pflegegrad der Person abhängig.
Für den Pflegegrad 1 gibt es grundsätzlich keine Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Mit dem Pflegegrad 1 haben Sie aber bereits ein Anrecht auf Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich und die Pauschale von 40 Euro monatlich für Pflegeverbrauchsmittel. Mit dem Pflegegrad 2 stehen bis zu 761 Euro monatlich für die häusliche Pflege durch Pflegedienste und bis zu 332 Euro monatlich für die Pflege durch Angehörige zur Verfügung. Mit dem Pflegegrad 3 erhöhen sich die Leistungen auf 573 Euro beziehungsweise 1432 Euro. Im Pflegegrad 4 erhalten pflegende Privatpersonen bis zu 765 Euro, für einen Pflegedienst stehen bis zu 1.776 Euro zur Verfügung. Im Pflegegrad erhöhen sich diese Leistungen noch einmal auf 947 Euro und 2.200 Euro.
Bei einer stationären Unterbringung gelten andere Sätze: im Pflegegrad 2 stehen 770 Euro zur Verfügung, im Pflegegrad 3 1.262 Euro, im Pflegegrad 4 1.775 Euro und im Pflegegrad 5 2.005 Euro. Gegebenenfalls ist noch der monatliche Beitrag für die Entlastungspflege in Höhe von 125 Euro hinzuzurechnen.
Wie finanziert sich die Pflegeversicherung?
Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist abhängig von der Art der Versicherung. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, zahlen Sie einen prozentualen Anteil Ihres Bruttoeinkommens als Beitrag. Sind Sie angestellt, übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Teil des Beitrags. Dieser Anteil liegt immer bei 1,70 %. Eine Ausnahme gilt ausschließlich in Sachsen, dort übernimmt Ihr Arbeitgeber immer nur 1,20 % des Beitrags. Die Beitragssätze fallen geringer aus, wenn Sie ein oder mehrere Kinder unter 25 haben.
Seit dem 01.07.2023 gelten folgende Sätze:
- ohne Kinder: 4,00 % (Arbeitnehmeranteil: 2,30 %)
- mit einem Kind: 3,40 % (Arbeitnehmeranteil: 1,70 %)
- mit zwei Kindern: 3,15 % (Arbeitnehmeranteil: 1,45 %)
- mit drei Kindern: 2,90 % (Arbeitnehmeranteil: 1,20 %)
- mit vier Kindern: 2,65 % (Arbeitnehmeranteil: 0,95 %)
- mit fünf oder mehr Kindern: 2,40 % (Arbeitnehmeranteil: 0,70 %)
Wenn Ihre Kinder alle älter als 25 sind, gilt für Sie dennoch der reduzierte Satz für ein Kind. Dieser bleibt lebenslang erhalten.
Wenn Sie Mitglied einer privaten Pflegekasse sind, bezahlen Sie einen individuellen Beitrag, der sich aus Ihrem Eintrittsalter und weiteren Faktoren ergibt. Die privaten Versicherer dürfen aber niemanden aufgrund von Vorerkrankungen ausschließen und sind verpflichtet, jedem eine entsprechende Pflegeabsicherung anzubieten. Innerhalb der privaten Pflegeversicherung steigt der Beitrag nicht automatisch mit Ihrem Einkommen. Es können aber Anpassungen des Beitrags erfolgen, wenn es zum Beispiel zu einer Erhöhung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung kommt.
Private Krankenversicherer dürfen die Beiträge nicht beliebig erhöhen. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss einer privaten Pflegeversicherung gibt es keine Beitragshöchstgrenzen. Sind Sie aber bereits fünf Jahre privat versichert, darf der Versicherer bestimmte Beitragsgrenzen nicht mehr überschreiten. Die Höchstgrenze liegt dann beim Maximalsatz, der für die gesetzliche Pflegeversicherung fällig ist. 2024 liegt dieser bei 175,95 € monatlich. Ist die vertragliche Mitversicherung des Ehepartners gewünscht, erhöht sich die Grenze auf 263,93 € monatlich.
Private Pflegeversicherung Pro und Contra – soziale Absicherung und Eigenverantwortung
Die Pflegeversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, auch wenn sie keine vollständige Absicherung aller Kosten bietet. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, Pflegebedarf zu entwickeln, stark an. Liegt der Anteil der pflegebedürftigen Männer zwischen 70 und 74 noch bei unter 9 %, sind es bei 80 – 84-jährigen schon fast 25 %. Der Anteil der Frauen liegt mit über 30 % in dieser Altersklasse sogar noch höher. Die Pflegeversicherung kann zumindest einen Teil der Kosten für die Pflegebedürftigkeit übernehmen und so die finanziellen Härten abmildern. Allerdings ist sie eher als „Teilkaskoversicherung“ gedacht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim liegen bei 4.000 Euro monatlich. Selbst im höchsten Pflegegrad erstattet die Pflegeversicherung maximal 2.005 Euro monatlich, gegebenenfalls zuzüglich 125 Euro monatlich für den Entlastungsbeitrag.
Die entstehende Finanzierungslücke muss die pflegebedürftige Person selbst tragen, gegebenenfalls durch die Verwertung von Vermögen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich der Eigenanteil gegebenenfalls noch reduzieren. Hier lohnt sich dann aber ein frühzeitiger Abschluss, denn anders als bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung dürfen private Versicherer bei Pflegezusatzversicherungen Kunden ablehnen oder einen erhöhten Beitrag verlangen.
Ratgeber: Pflegefinanzierung und Pflegeunterstützung
Erfahren sie mehr über den Umgang mit Ablehnungen oder niedrigen Einstufungen von Pflegegradanträgen durch die Pflegekassen und wie Sie Ihr Recht auf Widerspruch effektiv nutzen können.
Finanzielle Belastungen für Ehepartner bei Pflegebedürftigkeit
Der Ehepartner des Pflegebedürftigen muss nicht bloß sein Gehalt einbringen (bis zu einem Selbstbehalt von 1000 Euro), sondern auch das gemeinsame Vermögen bis auf ein Schonvermögen von 20.000 Euro aufbrauchen. Eventuell sind zur Altersvorsorge bestehende, nicht selbst bewohnte Immobilien zu veräußern. Wertgegenstände, wie auch Autos über einem bestimmten Wert, muss die Person ebenfalls verkaufen, damit das Geld in die Pflege fließen kann. Die komplette Rente der pflegebedürftigen Person geht ebenfalls in die Bezahlung des Pflegeheims. Für den Ehepartner bleibt somit nicht mehr sein komplettes eigenes Einkommen, während beide bis jetzt gut vom gemeinsamen Geld leben konnten.
Erst nach dem Verkauf aller Immobilien und Verbrauch des gesamten angesparten Geldes bis auf ein Schonvermögen, ist der Gang zum Sozialamt möglich. Die Übernahme der Kosten für das Pflegeheim erfolgt durch das Amt. Als Folge leben beide nun von den Bezügen des Amtes. Das gemeinsame Geld ist verbraucht, für den Ehepartner gibt es im Alter keine großen wirtschaftlichen Ausgaben mehr. Zur Deckung der Kosten rechnet das Sozialamt jegliches Geld und Einkommen an.
Genau dieses Problem, dass es zum Entzug des angesparten Geldes im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Ehepartners kommt, ist vielen jüngeren Personen nicht bekannt. Oft ist ein Verkauf von Häusern und anderen Wertgegenständen notwendig, die in der Familie bleiben sollten und als Erbe gedacht waren, um das Pflegeheim zu finanzieren. Das Sozialamt kann unter Umständen den Verkauf fordern oder auch eine Grundschuld auf das Gebäude oder Grundstück legen.
Trotz guter finanzieller Vorsorge können nun direkt beide Ehepartner in eine finanzielle Schieflage geraten.
Pflegevorsorge als private Pflegezusatzversicherung als Lösung
Die Pflegevorsorgeversicherung möchte die im Alter und bei Pflegebedürftigkeit (zwangsweise) entstehende Lücke decken und sichert im Bedarfsfall die Übernahme der Zahlung z. B. an ein Pflegeheim zu. Der selbst zu verrichtende Eigenanteil entfällt weitgehend und der Ehepartner muss keine Ersparnisse oder Immobilien aufgeben. Auch die Rente des Pflegebedürftigen bleibt unberührt. Die Versicherung übernimmt auch die Zahlungen bei der Pflege zu Hause durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst.
Es gibt neben dieser Pflegekostenversicherung auch eine Pflegetagegeldversicherung, die im Fall einer Pflegebedürftigkeit pro Tag einen festgelegten Geldbetrag auszahlt.
Nachteil der privaten Pflegevorsorge
Jede Versicherung kostet Geld, und wie bei vielen Versicherungen ist das Geld weg, wenn der Versicherungsfall (also Pflegebedürftigkeit) nicht eintritt. Gleichzeitig sind die Kosten recht hoch.
Ein gesundes Ehepaar um die 45 ohne Vorerkrankungen zahlt durchschnittlich einen monatlichen Beitrag von etwa 120 Euro. Rechnen wir mit einer Pflegebedürftigkeit nach etwa 25-30 Jahren bei normalem Verlauf, haben die beiden bereits eine Gesamtsumme von 36.000 bzw. 43.200 Euro investiert. Diese verfallen, wenn es nicht zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Insgesamt handelt es sich um eine eher teure Versicherung.
Bei einigen (vor allem günstigeren Anbietern) müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Die vom Pflegegrad abhängigen Zahlungsleistungen variieren von einer Versicherung zur anderen. Ebenso sind Beitragserhöhungen auch im Alter möglich, da es keine Beitragssicherheit gibt. Es lohnt sich also, sehr genau hinzusehen.
Vorteil der privaten Pflegevorsorge
Man kann die 43.000 Euro auch selbst ansparen und hätte mit dem Zinseszinseffekt auch eine gute Rendite zu erwarten. Ohne Anlage und Vermehrung würde das Geld jedoch allenfalls 1-2 Jahre ausreichen. Bei der privaten Pflegeversicherung sind die Beiträge dauerhaft gesichert.
Die notwendigen Beiträge liegen für dieses Ehepaar bei Abschluss der Versicherung im Alter nicht mehr bei 120 Euro im Monat, sondern mit zunehmendem Alter auch über 300 Euro pro Person. Ein Abschluss zum frühen Zeitpunkt würde niedrigere Raten zumindest für einen längeren Zeitpunkt ermöglichen. Ein zu junges Alter beim Abschluss empfiehlt sich aber auch nicht.
Es gibt auf dem Markt viele Anbieter der verschiedenen Pflegevorsorgen und Vergleichsportale dieser Anbieter. Es empfiehlt sich, sich dort einmal einen Überblick zu verschaffen, um zu wissen, welche Beiträge aktuell und eventuell perspektivisch zu erwarten sind.
Pflegevorsorge über Vollmachten und Dokumente
Eine weitere Art der Vorsorge ist es, rechtzeitig mit den Angehörigen über Vorsorgevollmachten und Betreuungswünsche im Alter zu sprechen und Vollmachten an ausgesuchte Personen zu übergeben. Außerdem sollte man nicht erst im hohen Alter an eine Patientenverfügung und ein Testament denken. Vollmachten für die Bank, Post, Wünsche zur Unterbringung in einem Heim und viele andere Dinge sind im Bedarfsfall für die Angehörigen sehr wichtig, um schnell und einfach die Angelegenheiten im Sinne des Pflegebedürftigen regeln zu können.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland mit der Krankenversicherung verbunden. Alle gesetzlichen Krankenkassen unterhalten auch eine Pflegekasse, die als Träger für die Pflegeversicherung zuständig ist und die entsprechenden Leistungen erbringt. Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist das jeweilige Versicherungsunternehmen der Träger für die Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung erstattet einen Teil der Kosten für die Betreuung von Menschen, die durch Erkrankungen oder Alterserscheinungen eingeschränkt sind und Unterstützung benötigen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Stärke der Einschränkungen und der Art der Unterstützung. So fällt die Erstattung für die Pflege durch Angehörige geringer aus als für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder bei einer stationären Unterbringung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsätzlich mit anderen Sozialleistungen kombinierbar. Die Sach- und Geldleistungen erfolgen zweckgebunden und sind ausschließlich für die Pflege gedacht, dadurch sind sie nicht anrechenbar. Wenn Sie Ihre Pflegekosten aus der Pflegeversicherung nicht decken können und kein ausreichendes Einkommen besitzen, übernimmt das Sozialzentrum gegebenenfalls die zusätzlichen Kosten.
Für alle gesetzlich und privat Versicherten besteht eine umfassende Versicherungspflicht. Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
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