Im Falle einer Pflegebedürftigkeit sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob ein Pflegegerad schon anerkannt wurde und ob dieser noch aktuell ist. Das ist deshalb wichtig, damit Sie das korrekte Pflegegeld bzw. korrekte Pflegesachleistungen aus der Pflegekasse erhalten. Die Kostenübernahme, ob teilweise oder vollständig, läuft normalerweise automatisch nach Genehmigung des Antrags dauerhaft ohne erneute Antragsstellung.
Danach muss die Rente des Pflegebedürftigen in die Finanzierung der Pflege miteinfließen und dann ggf. das eigene Vermögen. Wenn dieses bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht ist, sollten Sie einen Antrag auf Zahlung über die Sozialhilfe stellen (Hilfe zur Pflege). Das muss möglichst zeitig geschehen, da sich Bearbeitungen sowie Zahlungen auch verzögern können und nicht rückwirkend erfolgen.