Barrierefreies Wohnen bedeutet , dass ältere Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen den Alltag in den eigenen vier Wänden einfacher bewältigen können. Die einzelnen Räume sowie die Elemente darin sind demnach einfach zugänglich und mühelos nutzbar. Darüber hinaus beinhaltet barrierefreies Wohnen auch die Möglichkeit, einfach und unkompliziert die Wohnung bzw. das Haus verlassen zu können, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
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Barrierefreies Wohnen und Bauen
Mehr als 5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Das bedeutet, sie haben eine körperliche, geistige und/oder seelische Beeinträchtigung und werden aufgrund individueller oder umweltbedingter Barrieren an der sozialen Teilhabe gehindert. Manche leben mit Rheuma oder Osteoporose, andere mit Krebs oder Lähmungen. Unabhängig davon, ob die Einschränkungen durch eine Krankheit, einen Unfall oder den normalen Alterungsprozess entstehen, haben all diese Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.
Aus diesem Grund ist barrierefreies Wohnen kein Nischenthema mehr, sondern für etwa 10 % der Bevölkerung von großem Interesse – Tendenz steigend. Denn mit dem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Mit dem wachsenden Anteil der Hochaltrigen und dem Wunsch, im eigenen Zuhause zu bleiben, wächst der Bedarf für Wohnraumanpassungen. Vor allem bei körperlichen Beeinträchtigungen.
Von Pflegekassen, Unfallkassen, Versorgungsämtern und Kreditanstalten gibt es verschiedene Zuschüsse, damit Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Wohnungen oder Häuser barrierefrei gestalten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Barrierefreies Wohnen bedeutet die Schaffung von privatem und öffentlichem Wohnraum für Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Diese speziellen Wohnformen helfen älteren oder körperlich eingeschränkten Personen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen und Beeinträchtigungen weiterhin zu Hause leben zu können.
- Barrierefreie Wohnungen oder Häuser erfüllen bestimmte Kriterien in Bezug auf Bewegungsraum, Bodenbelag, Türmaße, Fenster, Lichtschalter, Badausstattung und Hindernisse.
- Doch weniger als 3 % aller Wohnungen oder Häuser in Deutschland gelten als barrierefrei.
- Größere Umbauten hingegen muss ein Fachmann planen und vorbereiten.
- Diverse Zuschüsse für barrierefreies Bauen und Kredite für altersgerechtes Wohnen ermöglichen die Finanzierung einer Wohnraumanpassung.
Clara Pflegebox beantragen:
Der Bestellprozess ist einfach: Sie füllen den Antrag auf Verbrauchshilfsmittel aus und senden ihn digital oder per Post unterschrieben an ClaraVital zurück. Nach Genehmigung des Antrags durch die Pflegeversicherung beginnt die regelmäßige Lieferung. Die Pflegebox kann jederzeit an den individuellen Bedarf angepasst werden, ohne Mindestlaufzeit oder Kündigungsfristen.
Barrierefreies Wohnen: Definition
Beim Thema „barrierefreies Wohnen“ stoßen Sie auf verschiedene ähnliche Begriffe, die nicht das Gleiche bedeuten. Neben „barrierefrei“ sind auch Adjektive wie „barrierearm“, „rollstuhlgerecht“, „behindertengerecht“ oder „altersgerecht“ geläufig. Diese Begriffe weisen darauf hin, dass es sich um eine Wohnung oder Haus handelt, die oder das auf die Bedürfnisse bestimmter Personengruppen zugeschnitten ist. Allerdings sind nur die Adjektive „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ im BGG (Bürgerliches Gesetzbuch), Paragraph 4, gesetzlich klar definiert.
Barrierefreies Wohnen
Die Definition von Barrierefreiheit in Bezug auf Wohnraum bedeutet, dass ein Haus oder eine Wohnung einfach zugänglich und hindernisfrei gestaltet ist. Gemäß der DIN 18040-2 können Menschen mit Beeinträchtigungen in diesem Wohnraum komfortabel leben und erhalten die Möglichkeit, die alltäglichen Anforderungen alleine zu bewältigen.
Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn:
- Sie über einen barrierefreien Zugang (z. B. stufenloser, ebenerdiger Eingang oder Lift) erreichbar ist;
- Die Bewegungsflächen in den einzelnen Räumen mindestens 1,20 x 1,20 m betragen;
- Türen mindestens 0,80 cm breit sind;
- Fenster auch in sitzender Position zu öffnen und zu schließen sind und der Kraftaufwand zum Öffnen oder Schließen nicht mehr als 30 Newton beträgt (das bedeutet, auch bei eingeschränkter Mobiltiät oder nachlassender Muskelkraft können Sie Fenster bequem öffnen und schließen);
- Das WC mindestens 70 cm tief ist und in einer Höhe von 46 bis 48 cm angebracht wurde;
- Die Dusche einen rutschhemmenden Belag aufweist und niveaugleich zum restlichen Boden ist;
- Alle Türen schwellenlos sind.
Rollstuhlgerechtes Wohnen
Rollstuhlgerechte Wohnungen sind zum Beispiel bei Vermietungsanzeigen oder im Kauf-Exposee mit einem „R“ gekennzeichnet. Diese erfüllen noch zusätzliche Kriterien.
Dazu zählen unter anderem:
- Die Bewegungsflächen in den einzelnen Räumen müssen mindestens 1,50 x 1,50 m betragen.
- Die Türen müssen mindestens 90 cm breit sein.
- Ein Rollstuhlstellplatz mit einer Fläche von 1,80 x 1,50 m muss vorhanden sein.
- Fenstergriffe dürfen ausschließlich in einer Höhe von 0,85 bis 1,05 m angebracht sein.
- Die Bewegungsfläche in der Küche muss mindestens 1,50 m tief bzw. breit und im Bereich des Herdes, der Arbeitsplatte und der Spüle unterfahrbar sein.
- Das Waschbecken darf maximal 80 cm hoch hängen und muss mindestens 90 cm breit und 55 cm tief unterfahrbar sein.
- Der Duschbereich muss einen Klappsitz sowie Stützgriffe vorweisen.
- Bei Vorhandensein einer Badewanne ist die Möglichkeit einer Liftervorrichtung zu schaffen.
Hier ist eine Tabelle, die die Anforderungen für barrierefreies Wohnen und rollstuhlgerechtes Wohnen vergleicht:
Kriterium | Barrierefreies Wohnen | Rollstuhlgerechtes Wohnen |
---|---|---|
Bewegungsflächen | Mindestens 1,20 x 1,20 m | Mindestens 1,50 x 1,50 m |
Türbreite | Mindestens 0,80 m | Mindestens 0,90 m |
Fenster | In sitzender Position zu öffnen und zu schließen, Kraftaufwand ≤ 30 Newton | Fenstergriffe in einer Höhe von 0,85 bis 1,05 m |
WC | Mindestens 70 cm tief, in einer Höhe von 46 bis 48 cm | In einer Höhe von 46 bis 48 cm, mit Rückenstütze und Stützklappgriffen mit Toilettenpapierhalter und Spülung |
Dusche | Rutschhemmender Belag, niveaugleich zum restlichen Boden | Rutschhemmender Belag, niveaugleich zum restlichen Boden, mit Klappsitz und Stützgriffen |
Schwellen | Alle Türen schwellenlos | Alle Türen schwellenlos |
Rollstuhlstellplatz | - | Rollstuhlstellplatz mit einer Fläche von 1,80 x 1,50 m |
Küche | - | Bewegungsfläche mindestens 1,50 m tief/breit, unterfahrbar im Bereich des Herdes, der Arbeitsplatte und der Spüle |
Waschbecken | - | Maximal 80 cm hoch, mindestens 90 cm breit und 55 cm tief unterfahrbar |
Badewanne | - | Möglichkeit einer Liftervorrichtung |
Behindertengerechtes Wohnen
Eine behindertengerechte Wohnung ist nicht einheitlich ausgestattet, sondern auf die jeweilige Person mit Einschränkung konzipiert. Behindertengerechter Wohnraum kann deshalb barrierefrei oder rollstuhlgerecht sein. Ebenso ist es aber möglich, dass dieser auf die besonderen Bedürfnisse einer Person mit Sehbehinderung oder eines Menschen mit Demenz zugeschnitten ist.
Altersgerechtes Wohnen
Altersgerechtes Wohnen“ bedeutet nicht automatisch „barrierefreies Wohnen“ für Senioren. Auch die Begriffe „barrierereduziert“, „schwellenarm“ oder „barrierearm“ sind nicht gleichzusetzen mit „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“. Vielmehr handelt es sich bloß um Adjektive, deren Bedeutung nicht gesetzlich definiert ist. Eine „altersgerechte Wohnung“ oder ein „barrierereduziertes Haus“ kann einen Aufzug und eine bodengleiche Dusche haben, zwingend vorgeschrieben sind aber keine bestimmten Ausstattungsmerkmale.
Ratgeber: Welche Mobilitätshilfen gibt es?
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität können die richtigen Hilfsmittel einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität bedeuten. Es gibt eine Vielzahl an technischen Hilfsmitteln, die zur Mobilisation beitragen – von Gehhilfen für Kinder bis hin zu einem faltbaren Elektrorollstuhl und von der Krankenkasse unterstützt werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen?
Stürze und Unfälle im eigenen häuslichen Umfeld sind die häufigsten Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit. Statistisch brauchen mehr als 1/3 der Menschen über 65 Jahre im Alter ein barrierefreies oder rollstuhlgerechtes Wohnumfeld. Die Angebote auf dem Wohnungsmarkt für barrierefreies Wohnen sind aktuell zu gering, daher sollten Sie rechtzeitig aktiv werden und Ihr Wohnumfeld anpassen. Mit körperlichen Beeinträchtigungen können Sie somit bis ins hohe Alter unabhängig in den eigenen vier Wänden leben. Und auch ohne Einschränkungen ist das Leben in einer barrierefreien Umgebung komfortabler. Denn Sie sind in der vertrauten und sicheren Umgebung seltener auf fremde Hilfe angewiesen, was Ihre Lebensqualität deutlich steigert. Gleichzeitig werden auch Ihre Angehörigen entlastet. Zudem können Sie weiterhin soziale Kontakte pflegen. Wir empfehlen deshalb, so früh wie möglich über eine Wohnraumanpassung nachzudenken.
Damit umgehen Sie den Zeitdruck und Stress, den ein Umbau mit sich bringt, wenn körperliche Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit vorhanden sind. Manchmal sind dann auch kleine Veränderungen nicht mehr ausreichend, sodass große räumliche Anpassungen nötig werden. Frühzeitig Hindernisse abzubauen, ist also sinnvoll. Barrierefreiheit bedeutet Selbstständigkeit und soziale Teilhabe.
Rechtliche Grundlagen
Eine barrierefreie Wohnung oder ein barrierefreies Haus auf dem Markt zu finden, ist eine Herausforderung. Trotz der immer größer werdenden Personengruppe, gibt es kaum Angebote. Folgende Möglichkeiten haben Sie:
Gibt es ein Anrecht auf barrierefreies Wohnen?
Seit dem Jahr 2009 haben Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland das Recht, selbst zu wählen, wo, wie und mit wem sie leben möchten. Das bedeutet, dass die Regierung Maßnahmen treffen und umsetzen muss, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie den Zugang zu geeigneten Wohnformen und Unterstützungsdiensten für Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Ziel ist, die Verhinderung von Isolation einzelner Personengruppen aufgrund von Einschränkungen.
Wer darf Wohnräume barrierefrei anpassen?
Die Regierung baut nicht ausreichend barrierefreie Wohnungen und Häuser. Menschen mit Beeinträchtigungen sollten also selbst aktiv werden.
Bei einem Neubau ist es in jedem Fall lohnenswert, wenn Sie bereits zu Beginn Wert auf einen barrierefreien Grundriss legen. Familien mit Kindern und ältere Menschen profitieren von ausreichend Bewegungsflächen, schwellenlosen Türen oder niedrigen Fenstern. Ein bestehender Altbau kann mit einigen Maßnahmen zu einem barrierefreien Wohnumfeld werden. Allerdings sind hier die Möglichkeiten zum Teil eingeschränkt, weil verschiedene bestehende Elemente einen umfassenden Umbau verhindern können.
Nicht nur Eigentümern von Wohnungen oder Häusern ist es gestattet, diese barrierefrei oder rollstuhlgerecht zu gestalten. Auch Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Anpassung des Wohnraumes. Hierfür ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. In einigen Fällen kann dieser den Umbau verweigern, z. B. wenn andere Mieter dadurch eingeschränkt werden oder die Sicherheit gefährdet ist. Mieter und Vermieter sollten deshalb alle Vereinbarungen vor den Umbaumaßnahmen besprechen und schriftlich festhalten. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden.
Kurse und Seminare für pflegende Angehörige
Sie, als pflegende Angehörige haben das Recht, sich theoretische Kenntnisse und praktisches Wissen anzueignen. Dies geht beispielsweise in einem Pflegekurs. Erfahrene Fachkräfte vermitteln Ihnen das Wissen (z. B. über rückenschonende Mobilisation oder Medikamenten-Handling), damit Sie mehr Sicherheit im Alltag erlangen und Ihre persönlichen Ressourcen schonen.
Einfache Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden
Einige Aspekte schaffen bereits Entlastung, bringen Erleichterung und verhelfen zu mehr Barrierefreiheit in der Wohnung bzw. im Haus. Sie sind schnell und einfach umzusetzen – und der Effekt ist langfristig.
Schaffung von Bewegungsraum
Reduzieren Sie das Mobiliar in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus auf das Wesentliche. Möbelstücke und Dekorationsartikel können Platz rauben oder Stolperfallen darstellen So schaffen Sie Raum und Bewegungsfreiheit.
Austausch von Sitzmöbeln und Fenstergriffen
Sorgen Sie für höhere Sitzmöbel, z.B. mit einer Aufstehhilfe, falls das Aufstehen aus niedrigen Sitzmöbeln schwer fällt. Stuhlbeine lassen sich z.B. auch verlängern. Der Austausch von Fenstergriffen ist ratsam. Wenn Sie nicht in elektrisch betriebene Fenster investieren wollen, können Sie auch Verlängerungen anbringen und so das Öffnen und Schließen der Fenster erleichtern.
Reduktion des Sturzrisikos
Manche Gegenstände in einer Wohnung bzw. in einem Haus stellen Stolperfallen dar. Teppichkanten oder Fußmatten, auf dem Boden verlaufende Kabel oder erhöhte Türschwellen bergen ein hohes Sturzrisiko. Manche Bodenbeläge sind sehr rutschig, vor allem in Verbindung mit Wasser. Minimieren Sie diese Risiken und schaffen Sie Abhilfe. Bereits das Ankleben der Fußmatten, das Anbringen von Bodenbeschichtungen oder die Verlegung von Kabeln hinter seitlichen Leisten sind hocheffektiv.
Anpassungen und Umbauten in Wohnungen oder Häusern
Manchmal bedarf es umfassenderer Lösungen, für die Sie bei der Planung und Ausführung Experten zurate ziehen können.
Schaffung eines barrierefreien Eingangs
Bereits niedrige Schwellen können für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu einer großen Herausforderung werden. Spezielle Rampen, ob fest installiert oder mobil, helfen den Höhenunterschied auszugleichen. Bei mehreren Treppen ist gegebenenfalls auch ein Hublift ratsam, um den Eingangsbereich barrierefrei umzubauen.
Erweiterung der Türen
Nicht immer sind die Türen zum Wohnraum oder innen so breit, dass auch ein Rollstuhl mühelos hindurchpasst. Die Erweiterung der Türen sowie das Ebnen der Schwelle ermöglichen das barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnen.
Gestaltung von Lösungen für Treppen
Die Treppe stellt für viele Menschen mit Beeinträchtigungen zum Teil ein großes Hindernis dar. Die Ausleuchtung der Treppenstufen sowie beidseitige Handläufe und Anti-Rutsch-Beläge auf den Stufen sind Möglichkeiten, Treppen barrierearm zu gestalten. Barrierefrei werden sie durch Liftsysteme, die an der Treppe montiert sind.
Barrierefreies Bad
Im Badezimmer gibt es einige Punkte zu beachten, wenn Sie barrierefrei umbauen. Neben einer ebenerdigen Dusche oder Badewanne lassen sich auch Waschbecken und Toilettensitze anpassen sowie Haltegriffe installieren.
Anpassung der Küche
Neben dem Bad gilt auch die Küche als besonders arbeitsintensiv in Bezug auf eine barrierefreie Anpassung. Die Schränke sollten so gestaltet sein, dass sie ohne Aufwand gut erreichbar sind. Darüber hinaus sind die Hilfsmittel in der Küche ein entscheidendes Kriterium für den Komfort in den eigenen vier Wänden. Passen Sie daher Kochgeschirr und Kochutensilien an Ihre Bedürfnisse an.
Finanzierung für Barrierefreiheit
Da die Einrichtung oder die Umgestaltung einer barrierefreien Wohnung bzw. eines Hauses ist sehr kostenintensiv. Doch Sie können verschiedene Zuschüsse für barrierefreies Bauen beantragen.
Die Pflegekasse beteiligt sich im Rahmen der „Wohnraumanpassung“ an den Kosten für den Umbau. Können Sie nachweisen, dass die Maßnahmen Ihre Lebenssituation deutlich verbessern, stehen Ihnen einmalig 4.000 Euro Unterstützung zu.
Der Staat unterstützt barrierefreie Umbauten mit einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 50.000 Euro oder einem Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro. Die Förderung muss vor dem Umbau beantragt werden, um die Finanzierungshilfen zu erhalten. Zudem ist es wichtig, dass die Maßnahmen der DIN 18040 entsprechen. Darüber hinaus gibt es in den Kommunen verschiedene Förderprogramme, mit denen Sie sich das barrierefreie Wohnen im Alter oder bei Beeinträchtigungen finanzieren können. Informieren Sie sich bei der Förderdatenbank der BMWi.
Fazit
Damit ältere Menschen oder Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen in den eigenen vier Wänden wohnen können, müssen sie sich problemlos darin bewegen können. Denn Stolperfallen, Engstellen oder andere Hemmnisse können den Alltag beschwerlich machen und sogar ein Gesundheitsrisiko bergen. Barrierefreiheit ist also unerlässlich. Nur so können Menschen mit Einschränkungen ein autonomes Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Doch wie sieht Barrierefreiheit in der Realität aus? Trotz des immer größer werdenden Bedarfes gibt es nur sehr wenige barrierefreie Wohnungen oder Häuser. Aber es ist nicht nur möglich, ein barrierefreies Haus neu zu bauen, sondern auch bereits vorhandene Wohnungen rollstuhlgerecht umzugestalten. Sie selbst können schon mit einfachen Maßnahmen in Ihrem Wohnumfeld viel verändern. Verschiedene Institutionen unterstützen Sie mit speziellen Fördermitteln und ermöglichen so ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden im Alter oder mit körperlichen Einschränkungen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Barrierefreies Wohnen
Der Begriff bezeichnet Wohnungen oder Häuser, die nach der DIN 18040-2 gebaut oder umgerüstet sind. Das beinhaltet beispielsweise ausreichend große Bewegungsflächen, schwellenlose Zugänge zu Terrassen bzw. Balkonen oder sanitäre Anlagen mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen.
Vor allem das Badezimmer und die Küche sind in erster Linie bei körperlichen Beeinträchtigungen barrierefrei umzubauen, da es dort die meisten Herausforderungen gibt. Doch auch Eingänge, Türen, Fenster und Mobiliar sind häufig nicht barrierefrei.
Beide Begriffe bezeichnen besondere bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen ein autonomes Leben ermöglichen. Doch nur die Bezeichnung „barrierefrei“ ist gesetzlich definiert und an bestimmte Vorgaben gebunden.
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