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Finanzierungslücke im Pflegefall

Warum eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist
Gerade, wenn Menschen im unmittelbaren Umfeld einen Pflegefall erleben wird deutlich, wie hoch die Kosten für eine häusliche oder stationäre Hilfe sind. Tatsächlich reicht die gesetzliche Pflegeversicherung im Normalfall nicht aus, um alle entstehenden Kosten abzudecken. Es ist nicht ungewöhnlich, dass für eine stationäre Versorgung je nach Region zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat anfallen. Die Pflegepflichtversicherung zahlt jedoch nur bis zu 2.005 Euro (Pflegegrad 5). Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt jedoch nur die reinen Pflegekosten, sodass Sie für die Restkosten selbst aufkommen müssen.
Wenn Ihre Ersparnisse und Vermögenswerte dafür nicht ausreichen, werden u.U. die Einkommen und Vermögenswerte unterhaltspflichtiger Kinder herangezogen. Jedoch dürfen die Grundbedürfnisse der Kinder nicht gefährdet werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Kosten ein Unterhaltspflichtiger für sich selbst und seine Familie hat, desto weniger Elternunterhalt muss er zahlen, diesen hat er jedoch zu leisten. Erst wenn hier keine Deckung möglich ist, springt das Sozialamt ein, was evtl. als Folge hat, dass Betroffene in ein kostengünstigeres Pflegeheim umziehen müssen.
Aus den genannten Gründen wird dringend empfohlen eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um mögliche finanzielle Engpässe zu vermeiden. Hierzu sollten Sie sich zu unterschiedlichen Angeboten beraten lassen und die Leistungen miteinander vergleichen. In der Regel belaufen sich die Zuschüsse für ein Pflegeheim aus der Pflegeversicherung auf maximal 2.005 EUR. Die zu erwartenden monatlichen Kosten fallen jedoch mit schätzungsweise 3.700 EUR deutlich höher aus, sodass zwangsläufig eine Finanzierungslücke entsteht.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Schwere der Einschränkungen. Seit Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade, die neben den körperlichen auch geistige und seelische Beeinträchtigungen berücksichtigen. Anhand dieser Einstufungskategorien wird festgelegt, wie hoch das Pflegegeld ausfällt.
Es erfolgt eine Pflegebegutachtung, die folgende Module enthält:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Alltagsleben und soziale Kontakte
- außerhäusliche Aktivitäten
- Haushaltsführung
Es werden jedoch nur die Module 1-6 bei der Ermittlung eines Pflegegrades berücksichtigt. Für die Zuordnung wird ein Punktesystem genutzt, das den Patienten bei einer stärkeren Einschränkung der Selbstständigkeit in einen höheren ist Pflegegrad einordnet.
Im Folgenden können Sie sich einen kurzen Überblick über die 5 Pflegegrade verschaffen:
- Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten ab 12,5 bis unter 27 Punkten - Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten ab 27 bis unter 47,5 Punkten - Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten ab 47,5 bis unter 70 Punkten - Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten ab 70 bis unter 90 Punkten - Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ab 90 Punkte.
Pflegezusatzversicherung – Beispiel
Mit den Pflegezusatzversicherungen der DKV sind Sie auf der sicheren Seite, da sich je nach Tarif die gesetzlichen Leistungen nahezu verdoppeln lassen. Es gibt auch die Möglichkeit eine Tagegeldversicherung abzuschließen, mit der Sie bis zu 160 EUR pro Tag erhalten. Ohne eine Pflegezusatzversicherung würde nur ein Teil der anfallenden Kosten abgedeckt werden können.
Im folgenden Beispiel können Sie sehen, wie die monatliche Belastung ausfallen könnte:
Martha S. ist dem Pflegegrad 2 zugeordnet worden, möchte jedoch gerne zu Hause wohnen bleiben. Seit ihrer Krankheit fallen ihr viele alltägliche Dinge wie z.B. Ankleiden, Waschen oder Treppensteigen schwerer, sodass Sie zunehmend auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dafür muss Sie den ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Es fallen monatliche Kosten von 900 EUR an. Davon übernimmt Ihre Pflegeversicherung nur 698 EUR. Außerdem sind Sie und Ihr Mann auf eine Haushaltshilfe angewiesen. Hierdurch entsteht also eine Finanzierungslücke.
Damit Sie die monatlichen Belastungen umgehen können, bietet die DKV 3 Formen der privaten Pflegezusatzversicherung an:
- Förder-Pflegeversicherung-Tarif KFP
Staatlich geförderte Pflegeversicherung als zusätzliche Ergänzung - Pflegezuschuss/Pflegekostenversicherung-Tarif P2U100 / Tarif KPEK
Die Leistungen werden nahezu verdoppelt - Pflegetagegeldversicherung-Tarif PTG / Tarif KPET
Damit entscheiden Sie, wie und in welchem Umfang Sie gepflegt werden möchten.
So könnte die private Pflegevorsorge im Fall Martha S. ausfallen, die sich für den Tarif PZU100 entschieden hat:
Demnach würde sie jetzt nicht nur genug Geld erhalten, um den Eigenanteil bezahlen zu können. Es stehen ihr sogar fast 270 EUR zur freien Verfügung.
Dass sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt, ist mit dem Beispiel beantwortet worden. Es ist sinnvoll sie möglichst früh abzuschließen, solange man noch nicht pflegebedürftig ist. Andernfalls wird es schwieriger einen guten Versicherungsschutz zu bekommen. Über unser Ergo-Kontaktformular können Sie unverbindlich und einfach ein Angebot einfordern.
Für weiter Informationen rund um das Thema Pflegegrade besuchen Sie gerne das Bundesministerium für Gesundheit.