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Welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, entscheidet der Pflegegrad. Menschen, die dem Pflegegrad 2 zugewiesen werden, sind in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt und haben Anspruch auf die Leistungen des Pflegegrades 2. Im Folgenden erklären wir Ihnen die Voraussetzungen zur Einstufung in den Pflegegrad 2 und die daraus folgenden Leistungen.


An wen richtet sich der Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 richtet sich an Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind und dementsprechend im Alltag Hilfe benötigen. Alle, die vor 2017 in der Pflegestufe 1 waren, sind jetzt in der Pflegestufe 2. Es muss also kein neuer Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden. Durch die Einstufung in einen höheren Pflegegrad bekommen die Betroffenen und Angehörigen von der Pflegekasse nun deutlich höhere Hilfen. 


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Pflegegrad 2 eingestuft zu werden

Wer in Pflegegrad 2 eingestuft wird, entscheidet der Gutachter der Pflegeversicherung. Wenn dieser bei der Begutachtung feststellt, dass der Betroffene in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist, dann wird dem Betroffenen der Pflegegrad 2 zugewiesen. Je höher der Grad der Unselbstständigkeit ist, desto mehr Punkte erhält dieser und desto höher wird der Pflegegrad. Für den Pflegegrad 2 ist eine Punktzahl von 27 – 47,5 notwendig. 

Wichtig zu wissen ist, dass nur derjenige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, der mind. 2 Jahre in die Versicherung eingezahlt hat. 


Leistungen bei Pflegegrad 2 

Menschen in Pflegestufe 2 haben Anspruch auf Sach- und Geldleistungen durch die Pflegekasse. Die ambulante Geldleistung, auch monatliches Pflegegeld genannt, wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt und beträgt 316 EUR pro Monat. Die ambulante Sachleistung beträgt 689 EUR pro Monat. Diese wird gezahlt, wenn die betroffene Person nicht durch Angehörige gepflegt wird, sondern durch einen Pflegedienst. 

Der stationäre Leistungsbetrag beträgt 770 EUR pro Monat und wird für Betroffene gezahlt, die in einer Pflegeeinrichtung gepflegt werden. Der Entlastungsbetrag wird für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gezahlt und beträgt 125 EUR pro Monat. Dieser kann u.a. für folgendes aufgewendet werden: 

  • Unterstützung im Alltag durch Einkaufs- oder Haushaltshilfe 
  • Pflegedienst 
  • Verwendung in Tages- und Nachtpflege 
  • Verwendung in vollstationärer Pflege 
  • Verwendung in Kurzzeitpflege 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 

Wenn der Betroffene in Pflegegrad 2 nach bspw. einer Erkrankung in einer stationären Einrichtung gepflegt werden muss, dann hat er Anspruch auf 1612 EUR pro Jahr für ca. 56 Tage Kurzzeitpflege. Zudem kann der monatliche Entlastungsbetrag von 125 EUR zusätzlich verwendet werden. 


Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Leistungen können für die Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Diese betragen ca. 689 EUR pro Monat. Außerdem kann der Entlastungsbetrag von 125 EUR pro Monat dafür genutzt werden. Wer den vollen Betrag der teilstationären Leistung nicht in Anspruch nimmt, kann sich bis zu 40% dieses Betrages für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gutschreiben lassen. Somit könnten zusätzlich ca. 270 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen aufgewendet werden. 


Verhinderungspflege

Verhinderungspflege wird gezahlt, wenn der Betroffene durch die Angehörigen oder den Pflegedienst für einen gewissen Zeitraum nicht gepflegt werden kann. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für einen Pfleger. Die Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen, in Höhe von 1612 EUR, gezahlt. Bei der Pflege durch einen Angehörigen beträgt die Verhinderungspflege das 1,5 fache des Pflegegeldes, also max. 470 EUR. 

Wenn die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird, dann lassen sich hiervon 50% (ca. 800 EUR) auf die Verhinderungspflege übertragen. Das Pflegegeld von 316 EUR wird in der Zeit, in der Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird nur noch zur Hälfte gezahlt. 


Welche Leistungen können Menschen in Pflegegrad 2 noch in Anspruch nehmen

Für medizinische Hilfsmittel werden 40 EUR/Monat gezahlt. Dazu gehören u.a. Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Inkontinenzprodukte. Die Leistungen für medizinische Hilfsmittel betragen durch Corona momentan 60 EUR. Dies liegt vor allem an den höheren Beschaffungskosten von Masken.

Für ein Hausnotrufsystem werden weitere 23 EUR/Monat + die einmaligen Anschlusskosten von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Notrufsysteme sind vor allem für Betroffene geeignet, die sich nur schwer fortbewegen können und deshalb die meiste Zeit daheim sind. Ein Notrufsystem als Armband eignet sich für Menschen, die viel unterwegs sind.

Auch für Menschen in Pflegegrad 2 werden einmalig 4000 EUR für Barrierefreie Umbauarbeiten am Haus gezahlt. Zusätzlich werden für Wohngruppen bis zu 4 Personen weitere 2500 EUR Zuschuss pro Person gezahlt. Zur Nutzung einer Organisationskraft werden weitere 214 EUR pro Monat zur Verfügung gestellt. 

Menschen mit Pflegegrad 2 haben ebenfalls Anspruch auf kostenfreie Beratungsgespräche.

Die folgende Tabelle fasst alle Leistungen und Nichtleistungen in Pflegestufe 1 nochmal zusammen:

Leistung Kostenübernahme
monatlicher Betreuungs- Entlastungsbetrag 125 EUR
medizinische Hilfsmittel 40 EUR/Monat; momentan 60 EUR/Monat
Hausnotrufsystem 23 EUR/Monat + einmalig: Anschlusskosten
Umbauarbeiten am Haus / der Wohnung einmalig bis zu 4.000 EUR + 2.500 EUR p.P. in Wohngemeinschaften
Beratungsgespräche werden ganz übernommen
Kurzzeitpflege 1612 EUR/Jahr 
Tages- und Nachtpflege 689 EUR/Monat
Vollstationäre Pflege 770 EUR/Monat


Fazit zu Pflegegrad 2

Ein Antrag auf Pflegegradzuteilung lohnt sich. Vor allem Menschen in Pflegegrad 2 profitieren durch die vielen Leistungen, die zusätzlich den Alltag erleichtern und Angehörige entlasten. Allgemein gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegekasse.