Pflegegrad 1 - Voraussetzungen, Geld und Leistungen
Die Einstufung in einen Pflegerad entscheidet, welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Menschen in Pflegegrad 1 sind in ihrer Selbstständigkeit nur gering eingeschränkt, weshalb die Pflegekasse hier weniger Kosten übernimmt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Voraussetzungen zur Einstufung in Pflegegrad 1 und die Leistungen auf:
An wen richtet sich der Pflegegrad 1
Im Jahr 2017 wurde der Pflegegrad 1 eingeführt. Dieser richtet sich an Menschen, die im Alltag Hilfe benötigen und zuvor in keiner Pflegestufe eingeteilt waren. Davon profitieren insbesondere Menschen mit Demenz, mit eingeschränkter Selbstständigkeit und in häuslicher Umgebung. Vor allem Menschen mit Demenz, die zuvor in Pflegegrad 0 waren, werden diesem Pflegegrad zugeteilt, da in dem neuen Pflegestärkungsgesetz auch geistige und psychische Beeinträchtigungen beachtet werden.
Allgemein betrifft es alle Menschen, dessen Selbstständigkeit nur gering beeinträchtig ist, also Betroffene, die sich noch weitgehend selbst versorgen können. Alle, die vor 2017 in der Pflegestufe 0 waren, sind jetzt in der Pflegestufe 2. Ziel der Pflegekasse durch den Pflegegrad 1 ist es, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfe, möglichst lange zu erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Pflegegrad 1 eingestuft zu werden
Wenn Betroffenen die selbstständige Bewältigung des Alltags aus körperlichen oder psychischen Gründen immer schwerer fällt, dann entscheidet ein Ansprechpartner der Pflegekasse, ob ein Antrag zur Einteilung in einen Pflegegrad sinnvoll ist. Die Pflegekasse überprüft dann die Bedürftigkeit durch einen Gutachter. Dieser vergibt Punkte für verschiedene Bewertungskriterien und gewichtet diese.
Nur wer mindestens 2 Jahre lang innerhalb der letzten 10 Jahre in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Die erreichte Punktzahl entscheidet über die Pflegestufe. Wenn bei der Begutachtung eine Punktzahl von 12,5 bis 27 erreicht wird, dann wird dem Betroffenen der Pflegegrad 1 zugeteilt.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Da Menschen in Pflegestufe 1 in ihrer Selbstständigkeit nur gering eingeschränkt sind, haben sie keinen Anspruch auf eine Unterstützung zu Hause durch bspw. einen Pflegedienst. Ambulante Sachleistungen, wie sie in den Pflegegraden 2-5 gezahlt werden, werden von der Pflegekasse nicht geleistet.
Jedoch haben Menschen in Pflegegrad 1 einen Anspruch auf einen monatlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 125 EUR von der Pflegekasse. Dieser kann für folgende Leistungen genutzt werden:
- Unterstützung im Alltag durch Einkaufs- oder Haushaltshilfe
- Pflegedienst
- Verwendung in Tages- und Nachtpflege
- Verwendung in vollstationärer Pflege
- Verwendung in Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1
Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie bspw. nach einem Krankenhausaufenthalt auf fremde Hilfe angewiesen sind. Solche Leistungen werden erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Jedoch kann der 125 EUR Entlastungbetragt für die Kurzzeitpflege verwendet werden.
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege können Betroffene in Pflegegrad 1 ebenfalls nicht in Anspruch nehmen. Dafür kann der Entlastungsbetrag von 125 EUR angerechnet werden.
Vollstationäre Pflege
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können sich auch für eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim entscheiden. Der Entlastungsbetrag kann hier angerechnet werden. Außerdem werden die Betroffenen zusätzlich betreut.
Welche Leistungen können noch in Anspruch genommen werden?
Für medizinische Hilfsmittel haben Menschen in Pflegegrad 1 Anrecht auf 40 EUR/Monat. Zu den medizinischen Hilfsmitteln gehören u.a. Desinfektionsmittel, Schutzmasken und Inkontinenzprodukte. Durch Corona und die höheren Beschaffungskosten, vor allem für Masken, sind die Leistungen für medizinische Hilfsmittel auf 60 EUR gestiegen.
Desweiteren werden 23 EUR/Monat von der Pflegekasse für ein Hausnotrufsystem zur Verfügung gestellt. Die einmaligen Anschlusskosten werden ebenfalls übernommen. Welches Notrufsystem für welchen Menschen geeignet ist, entscheidet weitgehend die Mobilität. Stationäre Notrufsysteme eignen sich gut für Menschen, die nicht häufig draußen sind. Alternativ eignet sich für Betroffene die viel unterwegs sind ein Notrufsystem als Armband.
Da die Wohnung häufig auch altersgerecht/krankheitsbedingt umgebaut werden muss, stellt die Pflegekasse bis zu 4000 EUR für Umbauarbeiten, wie den Einbau eines Treppenlifts oder einer altersgerechten Badewanne, zur Verfügung. Für Wohngruppen bis zu 4 Personen werden von der Pflegeversicherung insgesamt 16.000 EUR gezahlt. Zudem erhält jeder Mitbewohner einen Entrichtungszuschuss von 2.500 EUR.
Menschen mit Pflegegrad 1 haben außerdem Anspruch auf Beratungsgespräche, die von der Pflegekasse übernommen werden.
Die folgende Tabelle fasst alle Leistungen und Nichtleistungen in Pflegestufe 1 nochmal zusammen:
Leistung | Kostenübernahme |
monatlicher Betreuungs- Entlastungsbetrag | 125 EUR |
medizinische Hilfsmittel | 40 EUR/Monat; momentan 60 EUR/Monat |
Hausnotrufsystem | 23 EUR/Monat + einmalig: Anschlusskosten |
Umbauarbeiten am Haus / der Wohnung | einmalig bis zu 4.000 EUR + 2.500 EUR p.P. in Wohngemeinschaften |
Beratungsgespräche | werden ganz übernommen |
Kurzzeitpflege | Nein |
Tages- und Nachtpflege | Nein |
Vollstationäre Pflege | Nein |
Fazit zu Pflegegrad 1
Viele Menschen stellen keinen Antrag auf Einteilung in einen Pflegegrad, weil sie denken, dass sie nicht „krank genug“ dafür sind. Gerade Menschen, die in Pflegegrad 1 eingeteilt werden könnten, hinterfragen den Sinn dessen, da die Leistungen der Pflegekasse hier, im Vergleich zu anderen Pflegegraden, eher gering sind. Jedoch lohnt es sich, die Leistungen des Pflegegrades 1 in Anspruch zu nehmen, da vor allem für wichtige Umbauarbeiten am Haus bis zu 4.000 EUR gezahlt werden.