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Erste Hilfe

Mit der passenden Ausrüstung können Sie als Ersthelfer optimale Hilfe leisten

In dieser Kategorie finden Sie alle relevanten Produkte rund um das Thema Erste Hilfe in Pflegeheimen, aber auch anderen Einrichtungen, wie Sportvereinen oder Bürogemeinschaften. Bei uns finden Sie alles - vom kleinen Erste-Hilfe Koffer für private Zwecke bis hin zu der stationären Erste-Hilfe-Ausrüstung für Pflegeeinrichtungen, Firmen, Sportstätten und Behörden etc. Sollten Sie professionelle Ausrüstung für die Evakuierung benötigen, wie zum Beispiel Sanitätsrucksäcke oder eine Untersuchungsliege, dann werden Sie fündig. Mehr Informationen

Mittel und Einrichtungen für die Erste Hilfe

Folgende Erste-Hilfe Mittel und Einrichtungen sind laut den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 4.3) vorgeschrieben:

  • Erste-Hilfe-Materialien sind in Verbandkästen oder in anderen geeigneten Behältnissen (z.B. Rucksäcke, Taschen, Schränke) vorzuhalten
  • Die Lagerung/ das Aufbewahren von Erste-Hilfe-Material soll vor schädigenden Einflüssen (z.B. extreme Temperaturen, Staub, Verunreinigungen, Nässe) schützen. Dabei muss jederzeit ein leichter Zugang gewährleistet werden. Bei Verbrauch, Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatum ist das Erste-Hilfe-Material zu ersetzen
  • Verbandkästen sind so auf der Arbeitsstätte zu verteilen, dass diese von ständigen Arbeitsplätzen maximal 100m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind. Verbandschränke sind zudem überall dort aufzubewahren, wo die Arbeitsbedingungen diese erforderlich machen
  • Erste-Hilfe-Räume müssen mit einer Untersuchungsliege ausgestattet sein.

Erste-Hilfe-Kästen: Inhalte unterscheiden sich!

Die üblichsten Normen und Regelungen für Verbandkästen stellen in Deutschland die DIN 13157 und die DIN 13169 dar. Dabei definiert die DIN 13157 die Anwendbarkeit und die Inhalte des "kleinen Verbandkasten", die DIN 13169 hingegen die Anwendbarkeit und die Inhalte des "großen Verbandkasten." Je nach Branche und Größe des Betriebs sind unterschiedliche Verbandkästen vorgeschrieben. In der Zusammensetzung ähneln sich die Verbandkästen der DIN 13157 und die der DIN 13169 stark. In dem "großen Verbandkasten" (DIN 13169) sind die doppelte Menge an Verbandmaterialien enthalten. Folgende DIN findet bei folgenden Betrieben in den jeweiligen Größenordnungen ihre Anwendung: Die DIN 13157 Norm gilt zudem für Kindergärten und Schulen. Ein "großer Verbandkasten" nach DIN 13169 kann durch zwei "kleine Verbandkästen" nach DIN 13157 ersetzt werden.
 

Erste-Hilfe-Räume - Ausstattung und Bereitstellung

Erste-Hilfe-Räume oder Erste-Hilfe-Container müssen bereit gestellt werden, wenn

  • mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigt werden
  • mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt werden und mit besonderen Unfallgefahren zu rechnen ist
  • bei Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten

Dabei gilt zusätzlich, dass die Erste-Hilfe-Räume und ihre Zugänge als solche gekennzeichnet sein müssen. Sie müssen mit einer Krankentrage zu erreichen sein für die Erste Hilfe und die ärztliche Erstversorgung entsprechend ausgestattet sein.

 

Sonderregelungen für Erste-Hilfe-Räume auf Baustellen

Auf Baustellen gelten folgende Sonderregelungen:

  • Werden mehr als 50 Mitarbeiter auf einer Baustelle beschäftigt, ist ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung (z.B. ein Sanitätscontainer) Pflicht
  • Werden mehr als 20 Arbeitnehmer auf einer Baustelle beschäftigt, müssen zusätzlich zu der üblichen Erste-Hilfe-Ausstattung (z.B. Verbandkasten nach DIN 13169) Krankentragen vorhanden sein. Die Aufbewahrungsstellen für Krankentragen und Erste-Hilfe-Mittel müssen als solche gekennzeichnet sein.